Abrechnung Pflegebox

Für die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden, haben krankenversicherte und pflegebedürftige Patienten mit einem vorliegenden Pflegegrad, einen Anspruch auf die Bereitstellung von Pflegeboxen durch die Pflegekasse. Als Anbieter von qualitativ hochwertigen Pflegehilfsmitteln unterstützen Sie den ambulanten Pflegealltag, verbessern die Hygiene vor Ort und tragen dazu bei, die Beschwerden pflegebedürftiger Patienten zu lindern.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können übernehmen wir für Sie die Abrechnung der Pflegeverbrauchspauschale nach § 40 SGB IX mit den Kostenträgern.

Nutzen Sie unser Know-how, wir entlasten Sie spürbar von aufwendigen Verwaltungsarbeiten und stärken Ihnen auch finanziell den Rücken. Als Abrechnungsexperte bieten wir Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, kombiniert mit Kontakt auf Augenhöhe. Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich sowohl um Ihre Abrechnung als auch um die Rechnungserstellung, den Schriftverkehr mit den Kostenträgern und das Mahnwesen bei Zahlungsverzug.

EINFACH. DIREKT. KOMPETENT.

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