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Finanzieller Schutzschirm für Heilmittelerbringer

Finanzieller Schutzschirm für Heilmittelerbringer

07.05.2020

Finanzielle Hilfe für Heilmittelerbringer zur Abfederung wirtschaflicher Folgen der Corona-Pandemie.

Das Bundesgesundheitsministerium hat mit Wirkung zum 05. Mai 2020 die COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung über Ausgleichzahlungen im Heilmittelbereich verabschiedet. Damit sollen krisenbedingte Einnahmeausfälle abgemildert und Praxisschließungen durch unverschuldete wirtschaftliche Notlagen verhindert werden.

Mit diesem Schutzschirm soll die Heimilttelversorgung für den Zweitraum vom 01. April bis einschließlich 30. Juni 2020 sichergestellt werden. Er beinhaltet eine pauschale Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent des von den gesetzlichen Krankenkassen ausgezahlten Vergütungsvolumes und orientiert sich an dem vierten Quartal des Jahres 2019. Weitere im Zuge der Krise in Anspruch genommene staatliche Unterstützungsleistungen wie die Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen oder der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bleiben hiervon unberührt.

Wichtig! Beantragt werden kann die Ausgleichzahlung seitens der Leistungserbringer ausschließlich in der Zeit vom 20.05 bis zum 30.06 2020, bei den für die Heilmittelzulassung zuständigen Arbeitsgemeinschaften auf Länderebene. Die Übermittlung der erforderlichen Daten zur Berechnung der Ausgleichzahlung werden demnach von den zuständigen Krankenkassen an den GKV-Spitzenverband übermittelt. Die Ausgleichzahlung wird ab Antragseingang innerhalb von 10 Werktagen zur Zahlung angewiesen. Details zum Antragformular sowie den konkreten Umsetzungsschritten folgen bis zum 15. Mai seitens des GKV-Spitzenverbandes.

Hier gelangen Sie zum Antragsformular der jeweiligen Bundesländer zur Verfügung gestellt von der ARGE.

Zusätzlich können Therapeuten im Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020, einen pauschalen Ausgleichbetrag für erhöhte Hygienemaßnahmen (Schutzausrüstung) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung bei den Krankenkassen geltend machen.

Weitere Informationen für den reibungslosen Versorgungsprozess im Heilmittelbereich finden Sie hier.

Antragsformular Rettungsschirm

Hier finden Sie das Antragsformular zum Rettungsschirm Heilmitttel für die jeweiligen Bundesländer zum Download, zur Verfügung gestellt von der ARGE.

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