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Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie wird auf den 01.01.2021 verschoben

Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie wird auf den 01.01.2021 verschoben

27.08.2020

Die neue Heilmittelrichtlinie wird nicht wie geplant zum 01.10.2020 in Kraft treten, sondern zum 01.01.2021. Der Gemeinsame Bundesausschuss begründet dies mit Problemen bei der Herstellung der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware. Offensichtlich ist eine größere Anzahl von Herstellern derzeit nicht in der Lage, die Praxisverwaltungssoftware fristgerecht zum 01.10.2020 anzupassen und flächendeckend zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat der geplanten Verschiebung bereits zugestimmt.

In diesem Zusammenhang wird der Bundestag gleichzeitig auch die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung verschieben müssen. Hierfür müsste der § 125 SGB V angepasst und abgeändert werden. Dies könnte im Rahmen des Versorgungsverbesserungsgesetzes geschehen, für das im Laufe der kommenden Woche die Referentenanhörungen stattfinden. Ziel ist es aktuell, dass die Praxen auf Grund der Verschiebung der neuen Heilmittelrichtlinie keinerlei Nachteile erleiden.

Die Gespräche mit BMG und GKV-Spitzenverband über die Regelungen in diesem Zusammenhang dauern an. Weitere Informationen folgen in Kürze.

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