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Beiblatt Taxierungsfelder

Beiblatt Taxierungsfelder

01.12.2020

Am 01.01.2021 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten und mit ihr zahlreiche Änderungen wie die Abschaffung der vorhandenen Taxierungsfelder. Eine klassische Taxierung ist seitens der Leistungserbringer auf dem neuen Verordnungsformular nicht mehr notwendig.

Kunden der AS AG müssen lediglich auf der Rückseite der Verordnung die Empfangsbestätigung für jede durchgeführte Maßnahme dokumentieren. Alternativ haben wir für Sie ein Taxierungsbeiblatt entwickelt, dies können Sie optional verwenden, sollten Sie weiterhin selbst eine Taxierung Ihrer Leistung vornehmen wollen.

Das zum Download zur Verfügung gestellte Beiblatt ist keine Pflicht für die ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Leistung. Für Sie als Kunde der AS AG übernehmen wir im Zuge der neuen Heilmittelrichtlinie die komplette Taxierung anhand Ihrer Behandlungsdaten ohne dass für Sie zusätzliche Gebühren entstehen.  

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