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Neue Heilmittelverordnung ab 01.01.2021

Neue Heilmittelverordnung ab 01.01.2021

14.12.2020

Ab dem 01.01.2021 tritt die neue Heilmittelverordnung in Kraft, mit ihr werden alle bislang gültigen Musterverordnungen abgelöst.

Um Ihnen den Übergang zur neuen Heilmittelverordnung so einfach wie möglich zu gestalten, erklären wir Ihnen mit hilfreichen Ausfüllhinweisen zur neuen Musterverordnung 13, worauf Sie beim Ausfüllen achten müssen und welche Angaben zwingend für eine reibungslose Abrechnung mit den Kostenträgern erforderlich sind.

Die vereinfachte Struktur orientiert sich an den Arbeitsabläufen der behandelnden Arztpraxen, soll diese entlasten und die Anzahl fehlerhafter Rückläufer, welche die Auszahlung unnötig verzögern, zukünftig verringern.

Wichtiger Hinweis: Alle alten Verordnungen, die bis zum 31.12.2020 ausgestellt wurden, nehmen wir in der Übergangsphase ab dem 01.01.2021 selbstverständlich zur Abrechnung Ihrer Leistung weiterhin an.

 

Hier kommen Sie direkt zu den Ausfüllhinweisen.

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