Abrechnung Vollzeitpflege § 33 S.2 SGB VIII

Die Vollzeitpflege als familienersetzende Maßnahme ist ein wesentlicher Bestandteil der Kinder-und Jugendhilfe. Sie sorgen dafür, dass in ihrer Entwicklung beeinträchtigte Kinder und Jugendliche in einem familiären Umfeld unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs sozial integriert werden.

Wir wissen, wie einnehmend Ihr Berufsalltag ist, deshalb können Sie Ihre Abrechnung bei der AS AG in vertrauensvolle Hände geben und sich voll und ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

Nutzen Sie unser Know-how, wir entlasten Sie spürbar von aufwendigen Verwaltungsarbeiten und stärken Ihnen auch finanziell den Rücken. Als Abrechnungsexperte bieten wir Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, kombiniert mit Kontakt auf Augenhöhe. Ihr persönlicher Ansprechpartner kümmert sich sowohl um Ihre Abrechnung als auch um die Rechnungserstellung, den Schriftverkehr mit den Kostenträgern und das Mahnwesen bei Zahlungsverzug.

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