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Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31. März 2022

Verlängerung der Hygienepauschale bis zum 31. März 2022

19.11.2021

Nach aktuellem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 15. November 2021 wird die Hygienepauschale bis zum 31. März 2022 verlängert. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet Artikel 20b "Änderung der Hygienepauschalverordnung" im Infektionsschutzgesetz. Die Hygienepauschale ist demnach mit dieser Gesetzesänderung nicht mehr an die epidemische Lage von nationaler Tragweite gebunden. Zugelassene Leistungserbringer können somit weiterhin einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung, für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) abrechnen. 

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