Unternehmen mit einer Größe von mehr als 49 Beschäftigten sind nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Mit dem Ziel, Personen, die in Ihrem Unternehmen als Hinweisgeber fungieren zu stärken und in erster Linie zu schützen. Der selbstständige Betrieb einer solchen Meldestelle kann jedoch sowohl für kleinere als auch größere Unternehmen zu einer Herausforderung werden. Um bei der Umsetzung die eigene Neutralität zu wahren, Ressourcen zu bündeln und Kosten einzusparen, besteht die Möglichkeit, die vorgeschriebene Meldestelle unkompliziert und rechtssicher auszulagern.
So funktioniert's - Jeder Hinweis, der über uns als Ihre Meldestelle, zur Erfüllung der Anforderungen aus dem HinSchG eingeht, wird zunächst vertraulich gesichtet, neutral bewertet und anschließend bearbeitet. Wir übernehmen für Sie die Prüfung auf Stichhaltigkeit sowie die Kommunikation mit dem jeweiligen Hinweisgeber. Anschließend fassen wir den Sachverhalt für Sie zusammen, legen die geeigneten Maßnahmen fest und übermitteln diese an die verantwortliche Person in Ihrem Unternehmen. Dank der Auslagerung sparen Sie sich den Implementierungsaufwand und erfüllen gleichzeitig alle Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Ihr Vorteil: Bei den gemeldeten Hinweisen handelt es sich nicht selten um hochsensible Themen. Erfahrungsgemäß ist die Hemmschwelle eines Hinweisgebers deutlich geringer, wenn sich dieser an eine unbeteiligte neutrale Person außerhalb des betreffenden Unternehmens wenden kann. Die Neutralität einer externen Stelle schafft zusätzliches Vertrauen für die Hinweisgeber und hilft dabei, potenzielle Schäden für das Unternehmen abzuwenden.
EINFACH. DIREKT. KOMPETENT.
Mit AS Hinweis Ihre interne Meldestelle rechtssicher auslagern und Verstöße jederzeit sicher melden.
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