Mit dem Voranschreiten des technologischen Wandels und der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) ergeben sich eine Vielzahl an Vorteilen sowohl für die Patienten als auch für die Heilmittelerbinrger sowie Hilfsmittel- und Pflegebetriebe. Schnell verfügbare Gesundheitsdaten, eine gebündelte Dokumentation der Versorgungsabläufe und eine verbesserte Patientenversorgung bilden dabei die elementarsten Vorzüge der TI.
Zusammen mit den Neuerungen entstehen zusätzlich auch Fragen und Unklarheiten bei allen Parteien des Gesundheitswesens. Als Abrechnungsexperte im Gesundheitswesen möchten wir Ihnen helfen, die neuen Begrifflichkeiten und Vorgänge der Telematikinfrastruktur besser zu verstehen und anzuwenden. Mit unserem TI FAQ haben wir Ihnen alle notwendigen Informationen rund um die Telematikinfrastruktur zusammengefasst.
Die Telematikinfrastruktur ist ein gesichertes Netzwerk das aus technischen Systemen besteht, um auf verschlüsselten Wegen Informationen zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens auszutauschen.
Das Ziel der TI ist die flächendeckende Digitalisierung des Gesundheitswesens zur Gewährleistung einer verbesserten medizinischen Versorgung. Sie garantiert einen schnellen und sicheren Austausch von Gesundheitsdaten, die für die Behandlung von Patienten benötigt werden.
Die Gesamtverantwortung für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur liegt bei der gematik, der nationalen Agentur für digitale Medizin. Sie sorgt für die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und die Nutzerfreundlichkeit der digitalen Plattform und setzt verbindliche Standards für alle Anwendungen innerhalb der TI.
Die Gesellschafter der gematik sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens, darunter die KBV, die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband.
Zukünftig sollen Heil- und Hilfsmittelerbringer, Pflegebetriebe sowie Ärzte, Apotheken und Krankenkassen innerhalb Deutschlands an die TI angebunden werden.
Durch die sichere digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen wird der Austausch wichtiger Dokumente und Dateien optimiert. Die neue Struktur sorgt für eine gebündelte Dokumentation der Versorgungsabläufe und ersetzt langfristig sämtliche Papierprozesse im Gesundheitswesen.
Alle TI-Komponenten und -Dienste müssen vor ihrer Zulassung ein mehrstufiges Prüfverfahren durchlaufen. Durch die Zertifizierung der TI durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird gewährleistet, dass Daten vor unbefugten Zugriffen geschützt werden.
Bei der TI handelt es sich um ein geschlossenes Netz, auf das nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis Zugang haben. Zusätzlich wird durch eine Verschlüsslung der Informationen eine sichere Kommunikation sichergestellt, welche ausschließlich Behandlungszwecken dient.
Der TI-Konnektor ist eine Hardwarekomponente, welche IT-Systeme wie die Praxissoftware eines Leistungserbringers (via Internet mit sicherer VPN-Verbindung) mit der Telematikinfrastruktur verbindet.
Für die erfolgreiche Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie einen Konnektor mit einem sicheren VPN Zugang sowie einen Kartenterminal als technische Grundlage. Zudem wird zur Anmeldung und Registrierung ein Praxisausweis (SMC-B) sowie ein personenbezogener elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) benötigt.
Bislang existieren folgende Anwendungen:
Weitere Anwendungen werden in Zukunft folgen (WANDA).
Der elektronische Heilberufsausweis dient als Zugang zu wesentlichen Telematikinfrastruktur-Anwendungen, ist eine personenbezogene Chipkarte und weist den Inhaber als Arzt, Zahnarzt, Apotheker oder Psychotherapeuten aus. Der eHBA wird über das elektronische Gesundheitsberuferegister vergeben und legt die Grundlage für die qualifizierte elektronische Signatur (QES) für Heilmittelerbringer.
Durch das Notfalldatenmanagement (NFDM) erhalten Ärzte im medizinischen Notfall Zugang zu patientenrelevanten Daten. Der Datensatz wird dabei auf der elektronischen Patientenakte gespeichert. Das NFDM besteht aus dem „Notfalldatensatz“ (NFD) und dem „Datensatz Persönliche Erklärungen“ (DPE), die sich getrennt voneinander und nur mit der Erlaubnis des Patienten anlegen, auslesen und aktualisieren lassen.
Die Notfalldaten werden in der elektronischen Gesundheitskarte vermerkt, sodass im Notfall Ärzte auf relevante Daten zugreifen können. Darunter zählen zum Beispiel Informationen zu Diagnosen, Implantaten, Allergien und Arzneimitteln. Hierbei entscheidet lediglich der Versicherte, ob er einen Notfalldatensatz anlegen möchte oder nicht. In Notsituationen können die Notfalldaten auch ohne Zustimmung des Patienten von Ärzten und Notfallrettungskräften ausgelesen werden.
In Absprache mit dem Patienten legt ein Arzt den Notfalldatensatz (NFD) nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit an. Da das Notfalldatenmanagement (NFDM) für Versicherte freiwillig ist, darf er jedoch nur mit Zustimmung des Patienten die notfallrelevanten Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. Diese Einwilligung kann jederzeit vom Patienten widerrufen werden. Abschließend muss der NFD mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes signiert werden. Diese qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist rechtskräftig gültig.
Der Inhaber eines E-Heilberufsausweis (eHBA) kann Dokumente und Datensätze mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, welche einer handschriftlichen Signatur auf Papier gleichgestellt ist. Die QES basiert auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen, ist eindeutig einem Inhaber zugeordnet und mit einem Zeitstempel versehen. Ärzte und Psychotherapeuten müssen für die QES nicht nur den eHBA in das Lesegerät stecken, sondern zusätzlich eine PIN eingeben.
Das Ziel des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) ist es, eine Aktualität der elektronischen Daten gesetzlich Versicherter auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu gewährleisten. Dabei können die Informationen in der Praxis eingelesen und aktualisiert werden. Auch die Gültigkeit der elektronischen Gesundheitskarte kann auf diese Weise überprüft werden. Die Aktualisierung der Daten ist gesetzlich festgelegt und muss in jedem Quartal durchgeführt werden.
Medizinische Informationsobjekte (MIOs) sorgen dafür, dass medizinische Daten standardisiert, beispielsweise auf der elektronischen Patientenakte, dokumentiert werden. Das Ziel von MIOs ist, dass diese für jedes System les- und bearbeitbar gemacht werden. Der gegenseitige Informationsaustausch zwischen den einzelnen Akteuren des Gesundheitswesens soll so noch effizienter gestaltet werden.
SMC-B steht für Security Module Card und ist der elektronische Praxisausweis für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, bzw. der elektronische Institutionsausweis für Apotheken und Krankenhäuser. Mit dem Ausweis authentifizieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI und können diese nutzen.
Der elektronische Medikationsplan informiert Außenstehende wie Ärzte, Apotheker oder Physiotherapeuten und umfasst medikamentöse Behandlungen, die auf der Gesundheitskarte gespeichert sind. Der E-Medikationsplan bietet unter anderem den Vorteil, dass die Medikation der Versicherten jederzeit abrufbar ist und Wechselwirkungen zwischen einzelnen Medikamenten besser vermieden werden können. Zudem informiert der E-Medikationsplan auch über Allergien und Unverträglichkeiten.
KIM stellt die Kommunikation im Gesundheitswesen dar. Diese soll die Übermittlung von wichtigen Nachrichten und Dokumenten per E-Mail gewährleisten. Jede Nachricht wird automatisch verschlüsselt und signiert. KIM stellt somit eine schnelle und sichere Übermittlung von Patientendaten dar. Diese spezielle Art der Kommunikation steht allen Leistungserbringern zur Verfügung, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind.
Die Grundlage für die Nutzung von KIM ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur mittels eines E-Health-Konnektors. Zusätzlich ist ein Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B), ein Kartenterminal sowie ein Heilberufsausweis für die Signierung von Dokumenten erforderlich.
Die Nutzer können mithilfe der KIM unter anderem Labordaten, Röntgenbilder, Abrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Heil- und Kostenpläne oder auch Arztbriefe untereinander austauschen.
Die elektronische Patientenakte, auf der Befunde und Behandlungsergebnisse vom Patienten selbst gespeichert werden, ist eine App, auf die Versicherte jederzeit zugreifen können. Sie wird von der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt, lässt sich sowohl auf dem Smartphone, als auch auf dem Tablet installieren und kann freiwillig von Versicherten genutzt werden. Die Versicherten entscheiden dabei selbst, welche Informationen gespeichert werden und wer auf diese zugreifen darf.
Die Verwendung der ePA ermöglicht Ärzten, dank der gebündelten Speicherung von behandlungsrelevanten Informationen und praxisübergreifenden Zugriffen, mehr Zeit für die eigentliche Behandlung des Patienten. Ebenfalls unterstützt die ePA Apotheken bei einer optimierten Beratung, da sie Informationen zu medikamentösen Behandlungen und Unverträglichkeiten aufführt.
Alle gespeicherten Informationen in der ePA sind verschlüsselt abgelegt und können nur auf dem Endgerät vom Patienten selbst oder von vorab festgelegten Personen entschlüsselt werden. Für aufkommende Probleme oder Fragen rund um das Thema Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte der Kassenärztliche Vereinigung (KV) zuständig.
Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist das papierlose Pendant zum klassischen Arztrezept und kann von Ärzten elektronisch erstellt, signiert und in die TI eingestellt werden. Versicherte erhalten das Rezept vom jeweiligen Arzt entweder als Rezeptcode in Papierform oder elektronisch per E-Rezept-App. Anschließend kann das E-Rezept in der Apotheke oder der Fachtherapiepraxis eingelöst werden.
Das E-Rezept bietet eine enorme Zeitersparnis, da ausgestellte Rezepte digital beispielsweise vorab an Apotheken oder auch Folgerezepte direkt per App übermittelt werden können. Rezepte können nicht mehr verloren gehen, da alle Daten auf der dazugehörigen App gespeichert werden.
Mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) wird das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Das System ermöglicht eine effiziente, automatische und schnelle Übermittlung von relevanten Daten, mit denen Gesundheitsämter, das Robert-Koch-Institut sowie verschiedene Labore über Covid-Nachweise informiert werden. Dabei erfolgt die Übertragung und Speicherung der Daten verschlüsselt. In Zukunft soll das System auch auf weitere meldepflichtige Erreger ausgeweitet werden.