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Neuigkeiten zur TI

Neuigkeiten zur TI

01.07.2024

Für eine sichere Identifizierung innerhalb der TI werden zwei Karten benötigt. Mit dem elektronischen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) authentifizieren sich medizinische Einrichtungen gegenüber den Diensten der TI und können diese nutzen. Neben der SMC-B Karte wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) benötigt, welcher als Zugang zu wesentlichen Telematikinfrastruktur-Anwendungen dient, eine personenbezogene Chipkarte darstellt und den Inhaber als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe ausweist.

Ausgegeben werden beide Ausweise über das Gesundheitsberuferegister (eGBR), mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, als zentrale Stelle aller Bundesländer.

Seit heute, dem 01. Juli 2024 ist die Beantragung der Authentifizierungskarten eHBA & SMC-B nicht mehr nur für Physiotherapeuten sondern auch für folgende Heilmittelerbringer über das eGBR möglich:

  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Podologen

 

Sie haben noch Fragen zu der Beantragung Ihres TI-Anschlusses? Dann schreiben Sie uns gerne jederzeit eine E-Mail an telematik[at]as-bremen.de

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