Aufgrund der aktuellen Situation zu der Entwicklung von COVID-19 haben die Kassenverbände überregional auf Bundesebene nach Rücksprache mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen folgende Sofortmaßnahmen empfohlen:
Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden. Dabei bleibt aber der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch unverändert, einem entsprechenden Bedarf ist weiter grundsätzliche Rechnung zu tragen.
WICHTIG: Um einen reibungslosen Ablauf zu sichern, werden vorerst auch Verordnungen per Fax akzeptiert.
WICHTIG: Im Rahmen einer Risikobeurteilung wird die Sachlage rechtzeitig vor Fristablauf neu bewertet. Gesetzesänderungen werden berücksichtigt und möglichst zeitnah umgesetzt.
ZU BEACHTEN! Gegebenenfalls kann es zu Abweichungen in den Bundesländern kommen, weitere Informationen für Ihr Bundesland finden Sie hier.
*Empfehlungen für die Pflege aufgrund des Ausbruchs von SARS-CoV-2 (Corona)
bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Stand: 27. März 2020