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Einheitliche Höchstpreise im Heilmittelbereich ab dem 01. Juli 2019

Einheitliche Höchstpreise im Heilmittelbereich ab dem 01. Juli 2019

28.06.2019

Zum 01. Juli 2019 werden die Höchstpreise im Heilmittelbereich für alle Krankenkassen und Vertragspartner vereinheitlicht. Im Dezember 2018 stellte Jens Spahn (Bundesgesundheitsminister) bereits ein Gesetzespaket vor, womit die Arbeitsbedingungen für Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Podologen usw. verbessert und die Versorgung der Patienten gestärkt werden sollen.

Dauerhaft angemessene Preise im Heilmittelbereich
Die Anbindung der Preise für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme wird generell aufgehoben. Die Vertragspartner haben bei ihren künftigen Preisverhandlungen beschlossen, den Bedarf an Heilmittelleistungen und die Versorgung in einer nahen Wohnort Umgebung zu vergrößern.  Das wirtschaftliche Interesse liegt darin, in den ambulanten Praxen eine angemessene Zahlung zu berücksichtigen.

Festgelegte Höchstpreise im Heilmittelbereich
Seit dem 01. April 2019 sind die Höchstpreise der verschiedenen Leistungspositionen bundesweit für alle Krankenkassen und Vertragspartner vereinheitlicht worden.

Verbesserung der Verträge auf Bundesebene
Ab dem 01. Januar 2020 finden zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und den für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbänden Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen statt, um Ungleichbehandlungen zwischen den Heilmittelerbringern und Bundesländern zu beenden.

Weniger Bürokratie – schnelleres Verfahren
Durch das Gesetzespaket wird das Zulassungsverfahren durch ein deutlich weniger bürokratisches Beitrittsverfahren ersetzt. Die Vertragspartner regeln auf Bundesebene die personellen, räumlichen und sachlichen Voraussetzungen, die die Leistungserbringer erfüllen müssen.

Neue Indikatoren für Blankoverordnung
Bis Ende März 2020 erhalten der GKV-SV und die für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblicher Spitzenverbände den Auftrag Indikatoren zu vereinbaren, bei denen „Blankoverordnungen“ von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgen.

Die neue Heilmittelpreisliste nach § 125b SGB V finden Sie auf der Homepage
des GKV-Spitzenverbandes.

 

 

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