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Corona Antigen-Tests für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Corona Antigen-Tests für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

12.10.2020

++UPDATE++

Ab sofort können Kliniken, Pflegedienste und Pflegeheime über die AS AG in Kooperation mit DNA4GOOD, Meduplus und Standard Systeme das COVID-19 Antigen-Schnelltest Leistungspaket bestellen.

Bestellformular COVID-19-Schnelltest inkl. E-Learning Kurs

Seit Oktober haben alle Mitarbeiter ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie deren Patienten und Besucher im Rahmen der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV), einen Anspruch auf die Durchführung von kostenfreien Corona-Antigen-Schnelltests.

Die sogenannten PoC-Antigen-Tests (Point-of-Care-Tests) stellen eine hochqualitative diagnostische Option zur Testung des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Sie sind auf eine patientennahe Anwendung beschränkt und sollen unter Berücksichtigung der Testkapazitäten vom Pflegepersonal selbst durchgeführt werden.

Der Umfang der durchzuführenden Testungen wird im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts von den jeweiligen Einrichtungen selbst festgelegt und muss anschließend zur Feststellung der Höhe des Bedarfs per Antrag an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Auf Basis des Testkonzepts legt das Amt die Menge der PoC-Antigen-Tests fest, die die jeweiligen Einrichtungen pro Monat selbst beschaffen und abrechnen können. Eine Übergangsfrist von 30 Tagen ermöglicht jedoch bereits nach Einreichung des Antrags eine vorzeitige Beschaffung der Tests, selbst wenn das Gesundheitsamt noch keinen Bescheid ausgestellt hat. Das Pflegepersonal soll zur Anwendung, Durchführung und Auswertung der Tests gesondert geschult werden.

Ziel der neuen Anpassung ist es, zukünftig insbesondere solche Personengruppen zu testen, die besonders gefährdet sind, an einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erkranken. Im Fokus stehen hier insbesondere Pflegekräfte ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen sowie die dort gegenwärtig untergebrachten behandelten, betreuten oder gepflegten Personen und deren Besucherinnen und Besucher.

Die Testungen von betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen mittels des Corona Antigen-Test können für jeden Einzelfall einmal pro Woche wiederholt werden. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter und Besucher der betreffenden Einrichtung. Der vorgesehene Test-Umfang ist auf maximal 20 PoC-Antigen-Tests pro Monat und Person beschränkt.

Leistungserbringer aus dem Bereich Pflege können die im Zusammenhang mit den PoC-Antigen-Tests entstandenen Sachkosten mit einem Betrag in Höhe von 7,00 € pro Test über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Eine entsprechende Regelung zur Handhabe der Abrechnung folgt in Kürze seitens der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

*Stand: 15. Oktober 2020

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