News

Vergütung für die Ergotherapie steigt

Vergütung für die Ergotherapie steigt

06.01.2022

Das neue Jahr startet für alle Ergotherapeuten mit einer positiven Nachricht. Mit Beschluss der Schiedstelle vom 15.12.2021 steigt die Vergütung der ergotherapeutischen Leistung um 5,85 %.  Ergänzt wird die beschlossene Vergütungserhöhung mit einem befristeten Zuschlag in Höhe von 11,7 % auf die bislang geltende Vergütung. Der Grund hierfür sind die über mehrere Monate verzögerten Verhandlungen, dessen Beschluss bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hätte feststehen sollen. Der befristete Zuschlag ist auf den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.09.2022 festgelegt. Ab dem 01.10.2022 gilt der vereinbarte Satz in Höhe von 5,85 %. Die beschlossenen Vereinbarungen sind zum 01.01.2022 in Kraft getreten.

Für die Leistungsabrechnung gilt:

Die neuen Preise für die ergotherapeutischen Leistungen sind seit dem 01.01.2022 und ab dem ersten Tag der Therapie gültig. Zu beachten: Eine Abrechnung nach den neuen Preisen ist seitens der Leistungserbringer frühestens ab dem 15.02.22 möglich. Vor diesem Zeitpunkt sind bereits ausgestellte Rezepte nach der neuen Vergütung noch nicht abrechnungsfähig.

Weitere Informationen über die Neuerungen

zurück