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Wichtige Information: Neue Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

Wichtige Information: Neue Abrechnungsfrist für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Juli 2025

18.07.2025

Liebe Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass seit dem 01.07.2025 Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bis zum letzten Tag des auf die Leistungserbringung folgenden Monats digital - und dort, wo es notwendig ist, papierhaft - bei der Pflegekasse eingegangen sein müssen. Dieser Eingang gilt zugleich als Anzeige. Die bisherige Frist von 12 Monaten entfällt.

Außerdem gilt, dass die Budgets für die Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zukünftig zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengeführt werden können. Das bedeutet: Sie können beide Leistungen künftig flexibel ausschöpfen – wichtig ist jedoch, dass jede Leistung fristgerecht (s.o.) beim Kostenträger anzuzeigen ist, was durch die vollständige Einreichung der abrechnungsbegründenden Unterlagen als erfolgt gilt.

Ein Antrag auf Verhinderungspflege kann direkt bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen eingereicht werden. Seit Juli 2025 ist die Beantragung zudem vereinfacht worden und muss nicht mehr im Vorfeld erfolgen, da keine Vorpflegezeit mehr erforderlich ist. Die Beantragung kann online, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Für eine Klärung, welche Kosten tatsächlich übernommen werden, empfehlen wir dennoch die zeitnahe Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse.

Bitte beachten Sie: Wird die Abrechnung nicht rechtzeitig im Folgemonat eingereicht, verfällt der Anspruch unwiderruflich. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, reichen Sie daher bitte alle Nachweise sofort nach erbrachter Leistung, in Form einer Zwischeneinreichung in der ersten Monatshälfte bei uns ein, damit wir eine Abrechnung garantieren können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung und stellen abschließend dar, dass es sich hierbei lediglich um eine Information der AS AG handelt, deren rechtlich Richtigkeit, Vollständigkeit und Anwendbarkeit von jedem Leistungserbringer individuell auf Basis der geschlossenen Versorgungsverträge zu prüfen ist.
 
Ihr Team der AS AG

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