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Pflicht zur TI-Anbindung für Heil- und Hilfsmittelerbringer: 
Start möglicherweise 2027

Pflicht zur TI-Anbindung für Heil- und Hilfsmittelerbringer:
Start möglicherweise 2027

13.11.2025

Der ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehene verpflichtende Anschluss von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematik-Infrastruktur (TI) soll nach einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden.

Zwar ist die Gesetzesänderung noch nicht beschlossen, ihre Umsetzung gilt jedoch als sehr wahrscheinlich. Begründet wird der Aufschub mit der verzögerten Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO), durch die die TI-Anbindung derzeit für viele Praxen noch keinen unmittelbaren Nutzen bietet.

Die mögliche Verschiebung verschafft zwar spürbare Erleichterung, bietet jedoch zugleich die Gelegenheit, die Vorbereitung auf die TI-Anbindung in Ruhe und mit Weitblick fortzusetzen. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet weiter voran und andere Berufsgruppen arbeiten bereits mit TI-Komponenten wie „KIM“ oder der elektronischen Patientenakte (ePA). Wer frühzeitig handelt, kann Prozesse optimieren, den Übergang später stressfreier gestalten und langfristig von Effizienz- und Qualitätsvorteilen profitieren. Eben deswegen raten wir dazu die TI-Anbindung nicht aufzuschieben, sondern die neu gewonnene Zeit sinnvoll zu nutzen.

Da die Finanzierung der TI-Anbindung weiterhin durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt, lohnt es sich, vorhandene Fördermöglichkeiten zu nutzen und die technische wie organisatorische Vorbereitung bereits jetzt einzuleiten. Eine vorausschauende Planung sichert nicht nur die Einhaltung der Frist, sondern stärkt auch die Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis. Die Verschiebung bietet Ihnen damit eine Chance zur strukturierten Digitalisierung – nicht zum Stillstand, sondern zum gezielten Fortschritt.

Wir verfolgen das Thema weiter und informieren Sie, sobald die Abstimmung im Bundestag erfolgt ist.

Den vollständigen Wortlaut des Änderungsantrags finden Sie hier

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