29.07.2021
Die Flutkatastrophe der vergangenen Woche stellt die Heilmittelerbringer und Ihre Praxen vor eine besondere Herausforderung und beeinflusst zudem die Gewährleistung der Behandlungskontinuität. Aufgrund der aktuellen Hochwassersituation können Heilmittelerbringer in den betroffenen Regionen ab sofort ihre Leistung auch außerhalb ihrer Praxis erbringen. In diesem Zusammenhang empfiehlt der GKV-Spitzenverband die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe vorerst auszusetzen.
Alle Heilmittelerbringer in den Hochwasserregionen, dessen Praxen betroffenen sind, können die Behandlungenvorerst an anderen Orten erbringen, wie z. B im Haus des Patienten. Entsprechende Verordnungen müssen mit dem Kürzel "HW" für Hochwasser gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf Hausbesuchsvergütung entsteht dadurch jedoch nicht.
Update zur Abrechnung von Leistungen:
Als Grundsatz gilt, dass die Abrechnung, soweit möglich, mit den noch vorhandenen Originalunterlagen erfolgen soll. Ist dies auf Grund der Hochwasser-Betroffenheit nicht mehr möglich gelten nach Hinweisen der Krankenkassenverbände auf Bundesebene und des GKV-Spitzenverbandes bis einschließlich 30.09.2021 fallbedingte Sonderregelungen. Abhängig von der Betroffenheit können ärztlich ausgestellte "Ersatzverordnungen", Verordnungskopien in Papier oder digitaler Form oder bereits bestehende Abrechnungsdatensätze eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den Ausnahmeregelungen und den unterschiedlichen Fallgestaltungen entnehmen Sie bitte, dem von den Krankenkassenverbänden und dem GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellten Schreiben, zu den Hochwasserhinweisen. Quelle: Hinweisschreiben vom 28.07.2021.