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TI-Refinanzierung für die Pflegebranche geklärt

TI-Refinanzierung für die Pflegebranche geklärt

30.04.2024

Der GKV-Spitzenverband hat eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur beschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.

Im Vergleich zur vorherigen Vereinbarung erhalten Betriebe ab sofort eine monatliche Pauschale, anstelle der früheren einmaligen Anschaffungskosten sowie zusätzlichen monatlichen Betriebskosten der Telematikinfrastruktur. Seit dem 01.01.2024 beträgt die monatliche Grundpauschale pro Betrieb 200,22 Euro (für 2023 waren es 192,80 Euro), die quartalsweise über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt wird. Darüber hinaus erhalten Pflegebetriebe eine Zuschlagspauschale von monatlich 7,48 Euro pro Mitarbeiter mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) (für 2023: 7,20 Euro).

Um die Pauschalen vollständig ausgezahlt zu bekommen, müssen Betriebe an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und über eine funktionsfähige Ausstattung verfügen, die aus der KIM-Anwendung sowie den folgenden Komponenten besteht: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Über das seit dem 15.04.2024 wieder freigeschaltete Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen. 

Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Betriebe, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 bereits an die TI angebunden waren, haben auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten, ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses), 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.

Zur vollständigen Finanzierungsvereinbarung

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