31.03.2022
Nach aktuellem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. März 2022 wird die Hygienepauschale nochmals bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die Gesetzesgrundlage hierfür bildet Artikel 20b "Änderung der Hygienepauschalverordnung" im Infektionsschutzgesetz. Die Hygienepauschale ist demnach mit dieser Gesetzesänderung nicht mehr an die epidemische Lage von nationaler Tragweite gebunden. Zugelassene Leistungserbringer können somit weiterhin einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung, für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) abrechnen.