26.01.2022
Gemeinsam mit unserem neuen Partner thevea möchten wir zukunftsorientierte Impulse für die digitale Leistungsabrechnung setzen und dessen Entwicklung aktiv mitgestalten. Dank der leistungsstarken Verknüpfung unserer Kompetenzen können wir Sie somit noch gezielter bei der Optimierung Ihrer Abrechnung unterstützen.
Mit thevea sparen Sie sich das zeitaufwendige Studieren des Heilmittelkataloges und rechnen zukünftig nur noch fehlerfrei ausgestellte Verordnungen ab. Scannen Sie dazu den Barcode der Heilmittelverordnung und überprüfen Sie, in nur wenigen Sekunden, ob diese vom behandelnden Arzt richtig ausgestellt wurde. Im Anschluss können Sie dank dem intelligenten Tool zur Abrechnungsvorbereitung, ganz ohne die Installation einer zusätzlichen Software, schnell und unkompliziert die Daten Ihrer Verordnung erfassen und direkt an uns übermitteln.
Nutzen Sie Ihren Vorteil! Sichern Sie sich mit einem unverbindlichen zweiwöchigen Testzeitraum von thevea Starter gleichzeitig einen attraktiven Rabatt in Höhe von 10% auf Ihre Abrechnungsgebühr.