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Jetzt auch Pflegeboxen über die AS AG abrechnen

Jetzt auch Pflegeboxen über die AS AG abrechnen

20.07.2021

Ab sofort können Pflegeboxen (Pflegehilfsmittel zum Verbauch) direkt über die AS AG abgerechnet werden. Zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB IX gehören Produkte, wie Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe. Sie dienen der optimalen Versorgung in der häuslichen Pflege, erleichtern den ambulanten Pflegealltag und tragen dazu bei, die Beschwerden pflegebedürftiger Patienten im gewohnten Umfeld zu lindern.

Die Pflegeboxen stehen allen krankenversicherten Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1  monatlich zu.  Pandemie bedingt ist der Wert der Box bis einschließlich 31.12.2021 auf eine Höhe von bis zu 60 € festgelegt. Ab dem 01.01.2022 wird der monatliche Betrag für Pflegehilfsmittel wieder auf 40 € gesenkt. Die Kosten für die benötigen Pflegeboxen werden von der Pflegekasse übernommen und können sowohl von Pflegehilfsmittelanbietern als auch von ambulanten Pflegediensten über die AS AG abgerechnet werden. Sollte die monatlichen Pflegeboxen den festgelegten Betrag übersteigen, muss der jeweilige Differenzbertrag von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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