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Die AS AG übernimmt die Taxierung der neuen Heilmittelverordnung

Die AS AG übernimmt die Taxierung der neuen Heilmittelverordnung

03.05.2021

Keine zusätzlichen Gebühren für Heilmittelerbringer

Am 01.01.2021 ist die neue Heilmittelverordnung in Kraft getreten und mit ihr zahlreiche Änderungen wie die Abschaffung der vorhandenen Taxierungsfelder. Eine klassische Taxierung ist demnach seitens der Leistungserbringer auf dem neuen Verordnungsformular nicht mehr notwendig.

Was auf den ersten Blick verwirrend erscheint und Fragen zur Taxierung aufwirft, betrifft die Kunden der AS AG hinsichtlich Ihrer Abrechnung mit den Krankenkassen jedoch nicht. Als Abrechnungsexperte haben wir uns frühzeitig mit der vereinfachten Verordnungsstruktur der neuen Heilmittelverordnung auseinandergesetzt und unseren Abrechnungsprozess angepasst.  

Unsere Lösung: Die AS AG übernimmt die komplette Taxierung Ihrer Verordnung anhand der uns zur Verfügung gestellten Behandlungsdaten, ohne dass für Sie zusätzliche Gebühren entstehen. Wie bisher müssen Sie als Kunde der AS AG lediglich auf der Rückseite der Verordnung die Empfangsbestätigung für jede durchgeführte Maßnahme dokumentieren. Mit Hilfe dieser Angaben erfolgt im Anschluss im Rahmen des Abrechnungsprozesses die notwendige Preisermittlung für die Abrechnung Ihrer Leistung.

Nutzen Sie Ihren Vorteil und legen Sie Ihre Abrechnung in vertrauensvolle Hände. Bei weiteren Fragen rund um die neue Heilmittelverordnung steht Ihnen jederzeit Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Hier kommen Sie direkt zu den Ausfüllhinweisen.

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