17.04.2024
Die Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB-Physiotherapieverband sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur beschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.
Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale, anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten sowie den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 01.01.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro).
Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung, bestehend aus der Anwendung KIM sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte.
Über das seit dem 15.04.2024 wieder freigeschaltete Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Praxisinhaber.
Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Praxen, die zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2023 bereits an die TI angebunden waren, haben bereits auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten, ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses), 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.
Zur vollständigen Finanzierungsvereinbarung
*Quelle: VDB Physiotherapieverband, Stand April 2024