08.01.2021
Aufgrund der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung können zugelassene Leistungserbringer seit Mai 2020 einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) abrechnen. Die Gültigkeit der Hygienepauschale für die Heilmittelverordnungen wurde auf Grund immer noch stark ansteigender Infektionszahlen nochmals um drei Monate verlängert und ist bis zum 31.03.2021 gültig.
Weitere Informationen zur Hygienepauschale finden Sie hier.